Die DSGVO legt eine gesetzliche Anforderung zur Verwaltung personenbezogener Daten und zur legalen Übertragung von Daten im EWR in Länder außerhalb des Kontinents fest.
Die DSGVO ist seit dem 25.[g1][/g1][3]Mai 2018 anwendbar. „Sie sieht schwere Sanktionen gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter vor, die gegen Datenschutzvorschriften verstoßen. Datenverantwortliche müssen mit Geldstrafen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % ihres weltweiten Jahresumsatzes rechnen. Diese administrativen Sanktionen werden von den nationalen Datenschutzbehörden verhängt.“ (Europäischer Rat: http://www.consilium.europa.eu/en/policies/data-protection-reform/data-protection-regulation/)
Eine angemessene DSGVO-Lösung ist für Unternehmen, die weltweit tätig sind, unerlässlich.
DSGVO-Workflow für IT-Lösungen
Die DSGVO-Lösungen von IIJ
DSGVO-Beratung
IIJ-Berater führen zunächst eine Bewertung innerhalb der IT-Umgebung des Unternehmens durch. Dies ist unerlässlich, um zu beurteilen, ob die IT-Umgebung des Unternehmens die regulatorischen Anforderungen erfüllt und eine angemessene Lösung bietet.
Implementierung von DSGVO-Lösungen
Abhängig von der anfänglichen Bewertung und den Ergebnissen wird IIJ-Lösungen implementieren, die es der Organisation ermöglichen, die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen. Dies kann in folgender Form erfolgen: Zugriffsbeschränkung, Fälschungserkennung, Verschlüsselungssicherung und Anwendungsverbesserung.
DSGVO-Betriebsunterstützung
Nach der Implementierungsphase der geeigneten Lösung wird IIJ Ihre Organisation weiterhin bei der Weiterentwicklung eines effektiven Verwaltungssystems unterstützen, um die DSGVO kontinuierlich einzuhalten.
DSGVO-fähige Cloud
IIJ hat die verbindlichen unternehmensinternen Regeln (Binding Corporate Rules, BCR) der IIJ-Gruppe, die dokumentierten internen Regeln, die die globale Richtlinie in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der IIJ-Gruppe festlegen, am 14. Oktober 2016 beim britischen Information Commissioner’s Office (ICO) eingereicht.
Diese Regeln bestätigen, dass der Konzern die geltenden und zukünftigen EU-Datenschutzvorschriften einhält, einschließlich der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).